Rufnummermitnahme
:
Kann ich meine Rufnummer von einem anderen Anbieter mitnehmen
? .....
Grundsätzlich ja. Aber es gibt dabei einiges
zu beachten :
Zunächst muss Ihr alter
Vertrag gekündigt sein. Aus ungekündigten
Verträgen ist keine Mitnahme der Rufnummer möglich.
Beachten Sie dabei die Kündigungfristen Ihres alten Anbieters.
(in der Regel muss der Vertrag 3 volle Monate vor Ablauf der
24 monatigen Mindestlaufzeit gekündigt werden. Ist das
nicht erfolgt verlängert sich der Vertrag um 6 bis 12
Monate mit wieder 3 Monaten Kündigungfrist vor Ablauf.
Für Prepaidkarten (D1 XTRA / D2 Call
Now...) gilt : auch diese müssen Sie
kündigen. Die Mitnahmegebühr für die Rufnummermitnahme
(25 EUR) muss auf die Karte aufgeladen und eine Verzichtserklärung
für ein eventuelles Restguthaben an Ihren alten Anbieter
gesendet werden. Erst nach dem Sie die Bestätigung Ihres
alten Anbieters mit dem Abschalttermin der alten Karten habe
den neuen Antrag stellen. (diesen Abschalttermin bitte mit
angeben)
Wann bestellen ? Die Formalitäten zur
Rufnummermitnahme dauern immer ca. 10 Tage (liegt an den Antwortzeiten
der alten Anbieter) Also am besten ca. 14 Tage vor Ablauf
Ihres Altvertrages den neuen Antrag stellen, damit der Übergang
reibungslos erfolgt und Sie nicht längere Zeit nicht
ereichbar sind.
Was beilegen : Unbedingt benötigen
wir die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters,
bitte eine Kopie beilegen und im Vertrag auf die gewünschte
Rufnummermitnahme hinweisen !
Der neue Vertrag beginnt dann am Folgetag des Ablaufen
Ihres Altvertrages. Problem dabei : Viele Verträge
enden zum 31. eines Monats, das heisst der neue Vetrag beginnt
dann am 01. des Nachfolgemonats. Und vom Datum des Vertragsbeginns
sind unsere Konditonen die wir von den Netzbetreibern erhalten
abhängig. Alle Konditionen bezüglich der Handypreise
gelten dabei immer nur einen Monat (also vom 01 bis 31.) und
erst am 31. erhalten wir die neuen Konditionen der Netzbetreiber
für den Folgemonat mitgeteilt. Daher eventuell kann es
über den Monatswechsel zu geringfügigen Preisänderungen
kommen (positiv wie negativ). Auch zeitlich befristete Sonderaktionen
(Anschlusspreisbefreiung oder ähnliches) gelten bei Rufnummermitnahme
nicht mehr wenn die Aktivierung erst ausserhalb
des Aktionszeitraums erfolgen kann.
1. Ausnahme : Netzbetreiber o2 - In o2 Tarifen
(o2 Genion, Genion Duo, Starter, Aktive...)
treten oben genannte Probleme nicht auf da bei o2 die sofortige Aktivierung mit neuer Rufummer (die dann später nur auf Ihre alte Nummer umgestellt wird) möglich ist.
Wichtig ist dazu nur das Sie im Vertrag ankreuzen das der
neue Vertrag nicht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Rufnummerportierung
steht.
2. Ausnahme : Netzbetreiber eplus (nur Original
eplus keine Provider) - Hier ist auch eine
spätere Beantragung der Rufnummermitnahme (erst nach
Aktivierung der neuen Karte und Erhalt des neuen Handys) ohne
Probleme möglich. Dazu einfach
nach Erhalt von Handy und Karte dieses Formular ausgefüllt
mit der Kündigungsbestätigung an eplus faxen.
Eine Rufnummermitnahme ist
grundsätzlich nicht vom selben Anbieter zum selben Anbieter
im selben Netz möglich. (einzige
Ausnahme : Netzbetreiber o2 - hier können Sie die Nummer
von einer o2 Loop Prepaidkarte (nur von dieser) ohne Probleme
in einen Laufzeitvertrag mitnehmen)
In der Regel können Sie Ihre Rufnummer also nur mitnehmen
wenn Sie Netz oder den Provider wechseln. Ansonsten bleibt
Ihnen keine andere Wahl als das (in der Regel vom Handypreis
her schlechtere) Verlängerungsangebot Ihres alten Anbieters
anzunehmen. Da wir aber viele verschiedene Provider und Netze
anbieten, wird es sicher keine Problem sein einfach zu einem
anderen Provider zu wechseln.
Die Rufnummermitnahme kostet in der Regel 25 EUR.
Diese Gebühren berechnet Ihnen Ihr alter Anbieter. Dabei
ist zu beachten das z.B. bei einer Mitnahme der Rufnummer
von einer Prepaidkarte die Wechselgebühr vorher noch
auf die Karte aufgeladen werden muss. Dennoch wird eine Rufnummermitnahme,
auf Grund der besseren Handypreise, günstiger als eine
Vertragsverlängerung sein.
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